Die Tätigkeit eines Prüfsachverständigen für Standsicherheit ist nahezu identisch mit der eines Prüfingenieurs. Nach der bayerischen Bauordnung muß jedoch bei Bauvorhaben die keine Sonderbauten sind, der Bauherr selbst die bautechnische Prüfung auf privatrechtlichem Wege veranlassen.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Standsicherheit (Statik) und die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile. Die gesamte statische Berechnung und die zugehörigen Pläne werden genauestens durchgesehen. Fehler werden korrigiert und es wird ein Prüfbericht erstellt. In der Regel ergibt sich ein mehrstufiger Ablauf: Zunächst wird nur die statische Berechnung, also das reine Zahlenwerk geprüft. Entsprechend dem Baufortschritt werden dann die Ausführungspläne durchgesehen. Zudem ist der Prüfsachverständige auch verpflichtet, eine stichprobenartige Bauüberwachung durchzuführen.
Zur Ermittlung der Prüfhonorare und zur Abrechnung bedienen sich alle Prüfsachverständigen für Standsicherheit in Bayern der neutralen Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfsachverständigen in Bayern GmbH an der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (BVS). Auf Grundlage der Bauvorlagen nach § 8 und § 9 der Bauvorlagenverordnung ermittelt die BVS die Grunddaten (anrechenbare Bauwerte und Honorarzone) für das Prüf-Grundhonorar gemäß der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau). Das Gesamthonorar hingegen kann erst nach Abschluß der Prüfung aufgrund der erbrachten Prüfleistungen festgestellt und ermittelt werden. Die Abrechnung der Prüfleistung erfolgt namens und im Auftrag des Prüfsachverständigen über die BVS.
Weitere Informationen: http://www.bvs-by.org und http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/baurecht/vorschriften